Keine Planstelle nach Referendariat – Was tun

Keine Planstelle nach Referendariat

Wenn Sie nach dem Lehramtsreferendariat nicht sofort eine Planstelle im Beamtenverhältnis auf Probe erhalten, haben Sie mehrere Optionen, die Sie individuell abwägen sollten – insbesondere unter dem Gesichtspunkt der finanziellen Absicherung und Ihrer späteren Verbeamtung. 

1.Tätigkeit als angestellte Lehrkraft

  • Eine befristete Anstellung als Lehrer/in im Tarifverhältnis (TV-L) ist in vielen Bundesländern möglich und gängige Praxis in der Übergangszeit zwischen Beendigung des Referendariat bis zur Planstelle.Dabei handelt es sich nicht um eine Verbeamtung, sondern um eine befristete oder unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
  • Ihr Vorteil: Sie bleiben im schulischen System, sammeln Berufserfahrung und erhöhen ggf. Ihre Chancen auf eine spätere Planstelle.

2.Arbeitslos melden (mit oder ohne Leistungsbezug)

  • Meldung bei der Agentur für Arbeit ist grundsätzlich empfehlenswert – auch dann, wenn Sie keine Leistungen beziehen möchten. Dadurch sichern Sie unter anderem Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung und vermeiden Lücken im Lebenslauf.
  • Da sie als Beamter auf Widerruf  in der Regel nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, besteht kein Anspruch auf ALG I.
    (Ausnahme: Bei Quereinsteigern könnten die Voraussetzungen erfüllt sein)
  • Auch wenn während des Referendariats keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, können Sie Bürgergeld beantragen. Die Voraussetzungen finden Sie hier

3.Übergangsjob außerhalb des Schuldienstes

  • Auch Tätigkeiten außerhalb des Schuldienstes sind möglich, etwa Nachhilfe, Bildungsarbeit, Projektmanagement im Bildungsbereich oder artverwandte Tätigkeiten.
    Diese Zeit wird aber nicht als Dienstzeit im beamtenrechtlichen Sinne anerkannt.

4.Beihilfeanspruch in der Übergangszeit

  • Als arbeitslose oder angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst entfällt der Beihilfeanspruch, den Sie als Beamter auf Widerruf hatten.
  • Stattdessen sind Sie dann pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder können sich freiwillig versichern, je nach Konstellation.
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet für diese Übergangszeit sog. „Anwärter-Nachfolgetarife“ oder „Übergangstarife“ an. Eine Rückkehr in die Beihilfe ist später bei Verbeamtung wieder möglich.

Fazit

Die sinnvollste Option in der Wartezeit ist meist eine befristete angestellte Tätigkeit an einer Schule, da sie Berufserfahrung sichert, Ihre Bewerbungschancen verbessert und eine gewisse finanzielle Stabilität bietet.

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