Die Frage warum PKV-Patienten schneller einen Arzttermin erhalten wird uns in letzter Zeit immer öfters gestellt. Verärgerte gesetzlich Versicherte berichten das der in der PKV versicherte Freunde und Bekannte beim selben Arzt einen früheren Termin erhalten.
Ein Arzttermin als gesetzlich Versicherte über Online-Portale wie z.B. doctolib zu vereinbaren sei teils nicht möglich oder deutlich später. Führt man die Anfrage probeweise als privat Versicherter durch sind Termine deutlich früher möglich.
Ärzte sind aus mehreren strukturellen und wirtschaftlichen Gründen auf privat Versicherte angewiesen, insbesondere bei der Finanzierung von medizinischen Geräten und der Aufrechterhaltung ihrer Praxis.
1. Vergütung nach GOÄ statt EBM
Gesetzlich Versicherte werden nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Dieser ist stark budgetiert und mengenbegrenzt. Wird das Budget überschritten, werden Leistungen teilweise nicht mehr oder nur sehr reduziert vergütet.
Privat Versicherte (und damit Beihilfeempfänger mit PKV) hingegen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Beispiel:
Ein Hautarzt erhält für eine Erstuntersuchung bei einem GKV-Patienten etwa 15 bis 20 Euro. Bei einem PKV-Patienten (nach GOÄ, z. B. Faktor 2,3) sind es rund 50 bis 80 Euro – also ein Vielfaches.
Folge: PKV-Patienten sind wirtschaftlich attraktiver.
2. Keine Budgetierung in der PKV
In der GKV sind Fachärzte budgetiert. Werden bestimmte Mengengrenzen überschritten, sinkt die Vergütung für weitere Leistungen deutlich. PKV-Leistungen sind davon nicht betroffen.
Beispiel:
Ein Augenarzt kann im Quartal z. B. 300 GKV-Erstuntersuchungen voll vergütet abrechnen – darüber hinaus bekommt er nur noch reduzierte Sätze. Bei PKV-Patienten gibt es keine solche Grenze, sodass jede Untersuchung in voller Höhe erstattet wird.
3. Sofortige Liquidation möglich
Bei PKV-Patienten kann der Arzt direkt nach Leistungserbringung abrechnen, ohne Wartezeit auf Pauschalen oder Kassenabrechnungen.
Beispiel:
Ein Radiologe kann nach einer MRT-Untersuchung sofort eine GOÄ-Rechnung stellen – GKV-Leistungen hingegen fließen über Quartalsabrechnungen mit langen Zahlungsfristen.
4. Individuelle Leistungen besser abrechenbar
Viele ärztliche Zusatzleistungen, die medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich sind, werden in der GKV nicht erstattet. In der GOÄ können diese Leistungen transparent berechnet und erstattet werden.
Beispiel:
Dermatoskopie, digitale Fotodokumentation oder erweiterte Laboruntersuchungen sind in der GKV nur bei klarer medizinischer Indikation erstattungsfähig oder unterliegen Budgetierungen; ohne solche Indikation gelten sie häufig als IGeL. In der PKV sind diese Leistungen bei entsprechender medizinischer Begründung in der Regel voll erstattungsfähig.“
5. Chefarztbehandlung als Standardoption
Beihilfeberechtigte mit PKV haben oft Anspruch auf Behandlung durch den Wahlarzt (Chefarzt). Das ist in der GKV nicht vorgesehen.
Beispiel:
Ein Internist mit Zusatzqualifikation behandelt PKV-Patienten persönlich. GKV-Patienten werden je nach Praxisorganisation oft an Assistenz- oder angestellte Ärzte delegiert.
6. Privatsprechstunden außerhalb regulärer GKV-Zeiten
Viele Fachärzte bieten spezielle Privatsprechstunden an – außerhalb oder zusätzlich zu den GKV-Sprechzeiten. PKV-Patienten erhalten dort schneller Termine.
Beispiel:
Ein Kardiologe bietet Montagvormittag GKV-Termine an, Mittwochnachmittag aber ausschließlich PKV-Termine – dort liegen die Wartezeiten oft nur bei wenigen Tagen.
7. GOZ für Zahnärzte – deutlich höhere Vergütungssätze
Auch im Zahnarztbereich gilt: Die GOZ bietet höhere Abrechnungsmöglichkeiten als das GKV-System mit Festzuschüssen und Regelleistungen. PKV-Patienten (und Beihilfeberechtigte) erhalten moderne Materialien wie Kompositfüllungen in der Regel voll erstattet.
In der GKV gelten dagegen Einschränkungen und Mehrkostenregelungen bei hochwertigen Materialien.
Beispiel:
Die GKV übernimmt keine Kosten für das Implantat selbst (chirurgischer Teil) und auch nicht für die Suprakonstruktion (z. B. Krone auf dem Implantat), da Implantate grundsätzlich nicht Teil der Regelversorgung sind.
Die GKV zahlt lediglich einen befundbezogenen Festzuschuss zur „ausreichenden“ Regelversorgung (z. B. Brücke oder herausnehmbarer Zahnersatz), unabhängig davon, ob sich der Patient für ein Implantat entscheidet.
8. Schneller Zugang zu Diagnostik und Bildgebung
Gerätegestützte Diagnostik ist teuer und in der GKV häufig mengenbegrenzt. PKV-Patienten erhalten häufig schnelleren Zugang zu CT, MRT oder anderen bildgebenden Verfahren.
Beispiel:
Ein gesetzlich versicherter Patient wartet auf ein MRT des Knies 3 bis 6 Wochen. Ein PKV-Patient erhält meist innerhalb weniger Tage einen Termin.
9. Schnellere OP-Termine im stationären Bereich
In Privatkliniken oder Belegabteilungen werden PKV-Patienten oft bevorzugt eingeplant – unter anderem wegen besserer Vergütung.
Beispiel:
Die Vergütung erfolgt hier über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die EBM-Sätze liegen signifikant unter den GOÄ-Honoraren. In vielen Fällen kann die Vergütung für denselben Eingriff bei der PKV tatsächlich etwa doppelt so hoch oder sogar noch höher sein – je nach Steigerungssatz und Art der Leistung.
10. Mehr Zeit pro Patient = höhere individuelle Aufmerksamkeit
Durch die höhere Einzelvergütung bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können Arztpraxen wirtschaftlich längere Behandlungszeiten pro privat versichertem Patienten (z. B. PKV oder Beihilfe) einplanen. Dies kann zu einer verbesserten Organisation sowie zu kürzeren Wartezeiten für diese Patientengruppe führen.
Beispiel:
Ein Facharzt kalkuliert im Durchschnitt 7 Minuten für gesetzlich versicherte Patienten (GKV) und 15 Minuten für privat versicherte Patienten. Dadurch entstehen häufig kürzere Wartezeiten für Privatversicherte.
Fazit
Privat versicherte Beamte profitieren in der medizinischen Versorgung nicht durch „Bevorzugung“, sondern durch ein anderes Abrechnungssystem, das Ärzten wirtschaftlich attraktivere und flexiblere Rahmenbedingungen bietet. Die Kombination aus Gebührenordnung (GOÄ/GOZ), fehlender Budgetierung, schneller Abrechnung und höherer Vergütung führt dazu, dass Facharzttermine schneller, individueller und mit breiterem Leistungsspektrum vergeben werden können.
Gerade für verbeamtete Lehrer und Referendare mit klassischer Beihilfe kann dies – neben der Leistungserstattung durch die Beihilfe – ein wesentliches Argument für die PKV sein.

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